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Dokumentation Ihrer Kontaktdaten
 
(zur Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten)
 
(Datenschutzhinweise nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO))
 
Zu Ihrem Schutz und für eine möglichst schnelle Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erachten wir es als notwendig und sind gemäß Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (im folgenden CoronaVO) in der Fassung vom 7. März 2021 dazu verpflichtet, Ihre Anwesenheit in den Betrieben zu dokumentieren. Deshalb erheben wir in unserem Terminplaner die folgenden Informationen von Ihnen: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Email sowie das Datum und den Zeitraum Ihres Besuchs.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, ist eine adäquate Leistungserbringung durch unsere Mitarbeiter Ihnen gegenüber - insbesondere eine intensive Beratung - nicht möglich.
 
Nachfolgend informieren wir Sie über die Datenverarbeitung Ihrer persönlichen Daten:
 
1. Name und Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle
 
Je nach Terminvereinbarung die Inhaber oder Verantwortliche der gewählten Firmen.
 
2.  Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
 
Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO i. V. m. § 6 der CoronaVO.
 
3.  Übermittlung von Daten an Dritte und Speicherdauer
 
Eine Übermittlung der o.g. Daten erfolgt nur an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu den o.g. Zwecken. Ihre mit diesem Formular erhobenen Daten werden ausschließlich auf Grundlage der oben genannten Rechtsgrundlagen an Dritte weitergegeben. Sie werden nicht für Werbe- oder sonstige Zwecke verwendet. Die Daten werden ausschließlich für die Zwecke des Infektionsschutzes aufbewahrt und werden spätestens nach vier Wochen vernichtet.
 
4. Ihre Betroffenenrechte
 
Als Betroffener gem. DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO) und das Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Für uns zuständig ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

April 2021
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